Angesichts drastisch steigender Energiepreise denken immer mehr Menschen über den Kauf einer Solaranlage nach. Besonders beliebt sind dabei kompakte Balkonkraftwerke, die sich auch auf engstem Raum für wenig Geld installieren lassen. Das ist auch für Mieter interessant. Wir erklären, was diese beim Kauf einer solchen Mini-Solaranlage beachten müssen und ob Vermieter rechtlichen Einspruch erheben dürfen.
Bauweise: Die auch als Mini PV-Anlage oder Stecker Solargerät vermarkteten Balkonkraftwerke bestehen immer aus einem oder mehreren Solarmodulen. Ergänzt werden sie durch einen Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt.
Standort: Balkonkraftwerke lassen sich z. B. an einem Balkongeländer, aber auch auf einem Flach- oder Garagendach anbringen. Die optimale Balkonkraftwerk Ausrichtung ist wichtig für die Leistungsfähigkeit der Balkon Solaranlage. Manche Modelle sind dabei so leicht, dass zur Befestigung Gurte ausreichen, Bohren oder Schrauben entfällt also.
Anschluss: Bei der Balkonkraftwerk Installation können Besitzer auf bereits vorhandene Schuko Steckdosen zurückgreifen oder einen speziellen Wielandstecker nutzen.
Formalitäten: Vor dem Einbau sollten Mieter unbedingt Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer halten. Denn Vermieter dürfen den Einbau zwar nicht grundsätzlich verbieten, können aber bei baulichen Veränderungen Einspruch erheben. Außerdem muss die Anlage bereits vor der Installation beim Strombetreiber und spätestens nach der Inbetriebnahme, also dem Start, auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Preis: Die von uns empfohlenen Balkonkraftwerk Komplettsets sind inklusive allem zur Inbetriebnahme nötigen Zubehör ab etwa 670 Euro erhältlich.
Grundsätzlich ist die Nutzung eines 600 Watt Balkonkraftwerks sinnvoll und profitabel, auch unabhängig davon, ob ein Nutzer Eigentümer, Teilhaber oder Mieter einer Immobilie ist. Denn eine solche Mini-Solaranlage erhöht nicht nur die persönliche Autarkie gegenüber dem eigenen Stromversorger, sie trägt auch zum Umweltschutz bei und kann bei einem Umzug einfach mitgenommen werden.
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Grundsätzlich verbieten dürfen Eigentümer Mietern die Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht. Dennoch raten wir dringend dazu vor dem Einbau Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer zu halten, weil zur Installation bauliche Maßnahmen erforderlich sein können.
Beispielsweise wenn mehrere Solarpaneele an einer Hausfassade angeschraubt werden sollen oder ein veralteter Stromzähler gegen eine Variante mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden muss.
Aktuell liegt die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsgrenze für die Einspeisung von Balkonkraftwerken ins öffentliche Netz bei 600 Watt. Konkret bedeutet dies: Die Solar-Module können durchaus einige Watt mehr aufweisen, damit die Funktion des Balkonkraftwerks auch bei trübem Wetter gegeben ist und eine maximale Stromausbeute geliefert werden kann. Der Wechselrichter der Anlage darf anschließend jedoch maximal 600 Watt ins Netz einspeisen.
Falls ein Balkonkraftwerk unter optimalen Bedingungen mehr Energie erzeugt, als seine Besitzer mit allen ihren angeschlossenen Haushaltsgeräten verbrauchen können, wird der Überschuss automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Ein finanzieller Ausgleich durch den Netzbetreiber erfolgt bei privaten Besitzern einer Mini-Solaranlage allerdings keine.
Hinweis: Theoretisch lässt sich zu viel produzierte Energie zwar in einem Stromspeicher für Balkonkraftwerke sichern, in der Praxis sind die Kosten dafür jedoch so hoch, dass sich diese Investition, gemäß unserer Berechnung, bei einem Balkonkraftwerk nicht lohnt.
Wer als Mieter Mauern, Geländer oder eine Haus-Fassade mit Solarpanelen ausrüsten möchte, sollte vorher unbedingt mit den Vermietern sprechen. Schließlich kann z.B. durch das Anbohren einer Mauer nicht nur ein optischer Makel, sondern schlimmstenfalls auch ein Schaden an der Bausubstanz entstehen.
Ähnliches gilt für eine Balkonbrüstung, die nicht einfach ohne vorherige Abklärung mit einer mehr oder weniger schweren Mini-Solaranlage bestückt werden sollte.
Nutzer die sich mit der Montage unsicher sind, können ihr Balkonkraftwerk installieren lassen.
Tipp: Falls der Vermieter wegen einer möglicherweise zu hohen Gewichtsbelastung des Balkons besorgt ist, können die bereits zu Anfang genannten PiE AIR superLIGHT Solarmatten einen guten Kompromiss darstellen.
Grundsätzlich dürfen Vermieter eine Mini-Solaranlage nicht einfach untersagen, sofern diese fachgerecht installiert und betrieben wird. Eine Ausnahme kann allerdings z. B. eintreten, wenn der Mietvertrag den Betrieb ausschließt.
In einem Gerichtsurteil des Stuttgarter Amtsgericht vom März 2021 (Aktenzeichen 37 C 2283/20) wurde demnach z. B. die Klage einer Vermieterin auf Rückbau zurückgewiesen und zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.
Denn die Richter argumentierten mit dem Hinweis, dass ein Balkonkraftwerk einen Beitrag zu dem als Staatsziel beschlossenen Umweltschutz leiste. Außerdem habe der Mieter seine zwei Solar-Kraftwerke ohne bauliche Veränderungen betrieben, der Gebäudesubstanz also nicht geschadet.
Darüber hinaus verweist das Gerichtsurteil darauf, dass der Mieter zwar in die Substanz des per Grundgesetz geschützten Eigentums der Wohnungsbesitzerin eingegriffen habe, verboten werden dürfe ihm das aber nicht.
Denn eine Einwilligung des Vermieters zur Nutzung der für das Balkonkraftwerk erforderlichen Leitungen, Lichtschalter und des vorhandenen Stromnetzes in der Wohnung sei zwar grundsätzlich nötig, dürfe aber nicht verweigert werden.
In seiner Urteilsbegründung nahm das Amtsgericht Stuttgart außerdem Bezug auf ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht München (AZ 214 C 24821/90), das bereits 1990 die Nutzung einer Terrasse als Solaranlagen Standort als vertragsgemäßen Gebrauch bewertet hatte.
Die Duldung einer solchen Anlage durch den Vermieter sei jedoch nur dann angemessen, wenn sie fachgerecht installiert, also baurechtlich zulässig sowie optisch nicht störend und leicht rückbaubar sei. Außerdem dürfe keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen, so das Amtsgericht München.
Sofern im Mietvertrag oder weiteren rechtlichen Vereinbarungen wie z. B. einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kein explizites Verbot enthalten ist, das die Anbringung von Gegenständen am Geländer untersagt, spricht nichts gegen die Nutzung eins Balkonkraftwerks.
Trotzdem empfehlen wir vor dem Kauf und der Installation einer solchen Anlage Rücksprache mit allen Beteiligten zu halten.
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Sammelte schon im Studium Erfahrungen mit innovativen Ambient Assisted Living Geräten und bloggte viele Jahre darüber. Mariella Wendel gehört von Anfang an zum home&smart-Redaktionsteam und testete die Echo Lautsprecher bereits vor der Markteinführung in Deutschland. Außerdem verfasste sie 2017 die erste umfassende Übersicht Alexa kompatibler Geräte. Heute zählen auch intelligente Haushalts-Gadgets und fernsteuerbare Gartengeräte zu ihren Lieblingsthemen.
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