Deckeneinsturz: Fahrlässige Tötung auf der Denklinger Baustelle?

2023-02-05 17:18:50 By : Ms. Elaine Yang

Denklingen – Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen die beiden Geschäftsführer jenes Denklinger Bauunternehmens Anklage erhoben, auf dessen Baustelle im Oktober 2020 vier Männer bei einem tragischen Baustellenunfall ums Leben kamen. Der Vorwurf: fahrlässigen Tötung. 

Den beiden Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass sie beim Neubau zweier Gebäude durch ihre Mitarbeiter ein instabiles Traggerüst errichten ließen. Darüber informierte in der vergangene Woche die Pressesprechering des Amtsgerichts Landsberg, Sabine Grub. Die Justizbehörde der Kreisstadt ist inzwischen mit dem Fall befasst.

Aufgrund des instabilen Traggerüsts sei die Betondecke, die sich zwischen den beiden Häusern befand, eingestürzt; vier Mitarbeiter der Firma wurden von den Betonmassen begraben. Eine Überprüfung des Traggerüsts durch die beiden Beschuldigten sei nicht erfolgt, heißt es in der Presseinformation des Amtsgerichts.

Die Anklage wurde bereits zugestellt. Die zwei Geschäftsführer der Firma – Vater und Sohn – können innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen. Nach Ablauf der Frist werde der zuständige Strafrichter über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Der tragische Baustellenunfall ereignete sich vor zwei Jahren an einem regnerischen Freitag im Oktober. Die Baustelle befand sich im Denklinger Gewerbegebiet direkt an der Epfacher Straße. Die vier Todesopfer waren 16 Jahre (Auszubildender), 34 Jahre sowie zweimal 37 Jahre alt. Sie stammten aus Denklingen, Fuchstal und Thaining. Drei Arbeiter starben, weil sie von dem flüssigen Beton und von den Trümmern der Schalung erdrückt wurden. Bei einem Bauarbeiter wurde im Rahmen der Obduktion Tod durch Ersticken festgestellt.